1.2 Gesetzliche Grundlagen
Die Strategie Gender Mainstreaming  wurde 1996 unter Einfluss der 4. Weltfrauenkonferenz von Peking durch die Europäische Union verbindlich verankert. 
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht seit 1999 mit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming (vgl. Loebe, Herbert und Severing, Eckhard (Hrsg.): E-Quality- Management. 2001). 
Der Sachverständigenrat des Europarates von 1998 definiert Gender Mainstreaming folgendermaßen:

„Gender Mainstreaming besteht in der (Re- )Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen, mit dem Ziel, dass die an politischer Gestaltung beteiligten Akteurinnen und Akteure den Blickwinkel der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen.“

weitere Infos im Internet unter: http://www.bmfsfj.de/Anlage22460/Inhalt.pdf
ausführliche Broschüre des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend